Glossar
- A
- AEG – Allgemeines Eisenbahngesetz
Das AEG dient der Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Eisenbahn und eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene sowie der Wahrung der Interessen der Verbraucher im Eisenbahnmarkt. Dieses Gesetz dient ferner der Umsetzung oder der Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union im Bereich des Eisenbahnrechts, soweit diese Rechtsakte Sachbereiche dieses Gesetzes betreffen.
- Ausbaustrecke (ABS)
Als Ausbaustrecke (ABS) werden bereits existierende Eisenbahnstrecken bezeichnet, die durch umfangreiche Baumaßnahmen für höhere Geschwindigkeiten sowie höhere Kapazitäten ertüchtigt werden.
- B
- Bahnübergang (BÜ)
Ein Bahnübergang (BÜ) ist eine höhengleiche Kreuzung von Eisenbahnschienen und Straße. Bei Unter- oder Überführungen handelt es sich um nicht höhengleiche Bahnübergänge.
- Baugrunderkundungen
Baugrunderkundungen können in drei übergeordnete Phasen unterteilt werden: Erkundung, Untersuchung und Auswertung.
- Baugrunduntersuchung
Der Gutachter prüft die Schichten-/ Bohrverzeichnisse der Bohrfirma und gleicht diese mit den Bodenproben ab. Bei Abweichungen hält er Rücksprache mit dem Bohrmeister und passt die Schichtenverzeichnisse und die Bodenbeschreibung an. Aufbauend auf dieser Begutachtung wird vom Gutachter unter Berücksichtigung des geplanten Bauwerks ein Laborprogramm erstellt, um Bodenproben aus bestimmten Schichten- und Tiefenbereichen gezielten, bodenphysikalischen Laboruntersuchungen zuzuführen. Aus den Laboruntersuchungen werden dann charakteristische Bodenkennwerte abgeleitet.
- Besonders überwachtes Gleis (BüG)
Das „besonders überwachte Gleis“, abgekürzt BüG, ist eine Maßnahme zur Lärmminderung.
Beim BüG werden die Schienen in einem besonderen Verfahren geschliffen und in regelmäßigen Abständen von einem Schallmesszug auf ihre akustische Qualität überprüft. Das „besonders überwachte Gleis“ setzt an der Quelle des Schienenverkehrslärms an: der Oberfläche der Schiene. Je glatter die Oberfläche des Schienenkopfes ist, desto geringer ist die Schallemission eines Zuges auf diesem Gleis. Ergibt sich eine Abweichung der Vorgaben, wird nachgeschliffen.
Durch den Einsatz von besonders überwachtem Gleis kann die Höhe der Schallschutzwände reduziert werden.
- Betriebsbahnhof
Ein Betriebsbahnhof wird, im Gegensatz zu einem Personen- oder Güterbahnhof, nur für rein betriebliche, bahninterne Aufgaben genutzt und hat bspw. keine Bahnsteige.
- bindiger Boden
Bindige Böden, wie Tone und Schluffe, sind feinkörnig, frostempfindlich und wenig wasserdurchlässig.
- Blockverdichtung
Jedes Eisenbahngleis ist auf der freien Strecke durch Signale in Abschnitte aufgeteilt, die von den Fachleuten „Blöcke“ genannt werden. Fährt ein Zug in diesen Abschnitt ein, so ist der Block besetzt. Nachfolgende Züge können erst in diesen Abschnitt einfahren, wenn der Block wieder frei ist.
Nach diesem Grundprinzip ist die Signaltechnik aufgebaut. Zu Beginn und am Ende jedes Blocks sind Achszähler installiert. Die Achszähler prüfen, ob die in den Block eingefahrenen Achsen auch wieder herausgefahren sind. Hat ein Zug den Achszähler am Ende des Abschnitts vollständig passiert, meldet er dies an das Elektronische Stellwerk (ESTW). Dieses stellt Weichen und Signale elektronisch, so lassen sich ganze Strecken zentral steuern.
Die Anzahl der Blöcke definiert also, wie viele Züge gleichzeitig in einem Streckenabschnitt fahren können. Durch das Aufstellen zusätzlicher Signaltechnik kann die Anzahl der Blöcke erhöht werden. Die Folge: Im selben Streckenabschnitt können mehr Züge fahren, ohne dass dabei die Sicherheit beeinflusst wird. Die Blockverdichtung trägt somit zu einer Steigerung der Streckenkapazität bei.
- Bodengutachten
Bei einem Bodengutachten dokumentiert ein Sachverständiger für Geotechnik, wie die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse in einem Planungsbereich beschaffen sind. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse haben großen Einfluss darauf, wo und wie beispielsweise neue Gleise, Brücken etc. gebaut werden können.
- Building Information Modeling (BIM)
Building Information Modeling (dt.: Bauwerksdatenmodellierung) ist eine moderne Methode der Bauplanung. Mittels Software können Daten zu Gebäuden oder Bauwerken digital modelliert (3D-Modell) und kombiniert werden. Die virtuellen Modelle unterstützen die optimierte Bauplanung und -ausführung von Bauwerken. Insbesondere wenn Änderungen in der Planung auftreten und am Modell vorgenommenen werden, sind diese schnell und direkt für alle Beteiligten verfügbar. Damit kann der Koordinierungs- und Arbeitsaufwand mit BIM gegenüber der klassischen Bauplanung deutlich reduziert werden.
- Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG)
Mit Verabschiedung des BSWAG werden geplante Baumaßnahmen an den Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes in Gesetzesform gebracht. Die Umsetzung wird damit verbindlich vorgeschrieben und konkretisiert. Das BSWAG basiert auf der Aufstellung und Priorisierung von Einzelprojekten im Bundesverkehrswegeplan (BVWP).
- Bundesverkehrswegeplan (BVWP)
Der BVWP steckt den langfristigen Rahmen für anstehende Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes, sowohl für die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur, als auch für Aus- und Neubauprojekte. Die verschiedenen Vorhaben werden im BVWP priorisiert und vorab einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Infrastrukturplanung-Investitionen/Bundesverkehrswegeplan-2030/bundesverkehrswegeplan-2030.html
- Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV)
In der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) haben sich das Bundesverkehrsministerium und das Eisenbahn-Bundesamt mit der DB Netz AG darauf geeinigt, Aus- und Neubauprojekte schneller, effizienter und stabiler abzuwickeln. Kernelement der BUV ist eine neue Ausrichtung der Finanzierungsstruktur, die u.a. eine intensivierte Planungs- und Projektbegleitung durch das Eisenbahnbundesamt vorsieht. Damit soll die Projektumsetzung beschleunigt und verbessert werden.
Die BUV ist Teil der „Strategie Planungsbeschleunigung“ des Bundesverkehrsministeriums und trat zum 1. Januar 2018 in Kraft.
- D
- Deutschlandtakt
Pünktlichere Züge, schnellere Verbindungen und weniger Wartezeiten: Das sind die Ziele des Deutschland-Taktes. In regelmäßigen Abständen – alle 30 bis 60 Minuten - werden an bestimmten Knotenbahnhöfen Züge ein- und kurze Zeit später wieder ausfahren. So das Ziel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, weshalb das Ministerium einen modellhaften Fahrplan aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 für den Takt erstmalig erarbeitet hat. Der Entwurf des endgültigen Zielkonzepts für den Deutschland-Takt, der den gesamten Schienenverkehr sowie die wirtschaftliche Bewertung berücksichtigt, werden die Gutachter im kommenden Jahr vorlegen.
Langfristig soll auch der öffentliche Nahverkehr, vor allem das Busnetz, an den Fahrplan angepasst werden, sodass letztlich der ganze öffentliche Nah- und Fernverkehr aufeinander abgestimmt wäre. Doch nicht nur der Personenverkehr soll dadurch attraktiver gestaltet werden, auch der Schienengüterverkehr wird in den Deutschland-Takt integriert. Das erhöht gleichzeitig die Verfügbarkeit, so dass mehr Güter über die Schiene transportiert werden können.
Damit das funktionieren kann, muss Deutschlands Schienennetz leistungsfähiger werden. Großprojekte wie das Bahnprojekt Ostkorridor haben genau das zum Ziel: in Engpassbereichen mehr Kapazitäten schaffen.
Vorreiter in Sachen integraler Taktfahrplan ist die Schweiz: Bereits seit 1982 gibt es dort einen bundesweit aufeinander abgestimmten Fahrplan. In der 1987 verabschiedeten Initiative „Bahn 2000“ legte die Schweiz außerdem den Grundstein für einen Ausbau des Schienennetzes. So konnte im Jahr 2004 ein weitgehender Halbstundentakt im Fernverkehr verwirklicht werden. Auch in Deutschland gibt es auf Länderebene bereits einzelne Integrale Taktfahrpläne im Nahverkehr.
- Digitale Schiene Deutschland (DSD)
Das Schienennetz in Deutschland soll digitalisiert werden, um einen Kapazitätszugewinn von bis zu 20 Prozent im Personen- und Güterverkehr zu erreichen. Damit würden die Voraussetzungen geschaffen, um das wachsende Verkehrsaufkommen in Deutschland aufnehmen zu können. Die Umsetzung des Programms Digitale Schiene Deutschland (DSD) erfolgt in zwei Stufen: Zuerst erfolgt die Ausrüstung mit ETCS und digitalen Stellwerken. Darauf setzen die neuen Technologien auf, die den Bahnbetrieb der Zukunft ermöglichen, wie etwa Echtzeitortung, automatisiertes Fahren und künstliche Intelligenz. Mehr unter https://digitale-schiene-deutschland.de/de
- Digitales Stellwerk (DSTW)
Das Digitale Stellwerk (DSTW) ist die Weiterentwicklung des Elektronischen Stellwerks (ESTW). Ein DSTW verfügt über standardisierte Schnittstellen und eine dezentrale Stromversorgung. Der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Komponenten des Stellwerks wie Weichen und Lichtsignalen wird dadurch vereinheitlicht. Die standardisierten Schnittstellen ermöglichen eine Verknüpfung von Einzelteilen verschiedener Hersteller zu einem Gesamtsystem. Die Stellinformationen werden nicht mehr durch Stellströme (mittels Kupferkabeln), sondern über IP-basierte Stellbefehle (LWL-Kabel) übertragen.
- Dingliche Sicherung
Mit einer dinglichen Sicherung ist die Inanspruchnahme eines Grundstücks auf Dauer für bestimmte Rechte gemeint. Das Recht, diese Grundinanspruchnahme vornehmen zu dürfen, wird durch Eintragung in das Grundbuch sichergestellt. Der Wertverlust, den ein Grundstück wegen der Belastung erfährt, wird entsprechend entschädigt. Eine dingliche Sicherung kann z.B. sein:
- Das Recht, den Aufwuchs im Streckenbereich zu beschränken: Zur Sicherung des Eisenbahnbetriebs ist sicherzustellen, dass aus anliegenden Nachbarflächen keine Gefahren, z.B. durch umfallende Bäume, erwachsen können.
- Das Recht, die Nutzung von privaten Flächen (ggf. auch Gebäude) aus Sicherheitsgründen zu beschränken.
- Das Recht, Privatwege und private Flächen zum Zwecke der Überwachung und Instandhaltung der Bahnanlagen mitzubenutzen.
- E
- EBO – Eisenbahnbetriebsordnung
Die EBO regelt den Bau, den Betrieb oder die Benutzung von Bahnanlagen.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz. - Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die deutsche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Eisenbahninfrastruktur- und -verkehrsunternehmen (EVU). Das EBA ist eine selbständige deutsche Bundesoberbehörde und unterliegt der Aufsicht und den Weisungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Im Verantwortungsbereich des EBA liegt bspw. der Erlass von Planfeststellungsbeschlüssen.
- Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)
Das „Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen“, kurz: EKrG für Eisenbahnkreuzungsgesetz, ist ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1963, das die Handhabung, den Bau und die Finanzierung von Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen sowie Wasserstraßen regelt.
Das Gesetz besagt u.a., dass bei Maßnahmen am Bahnübergang, z.B. wenn ein Bahnübergang beseitigt und durch eine Eisenbahnüberführung ersetzt wird, die Kosten zwischen den Beteiligten geteilt werden (§ 13).
Nachdem am 13.03.2020 ein neues Planungsbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten ist, gilt § 13 des EKrG in einer neuen Fassung, nach der der Bund die Hälfte, die Eisenbahn ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten tragen.
Äußern ein oder mehrere Beteiligte bei geänderten Kreuzungen (EÜ oder SÜ) ein Verlangen, so regelt das Gesetz in § 12 die Kostentragung.
- Eisenbahnüberführung (EÜ)
Eine Eisenbahnüberführung (EÜ) meint die „höhenfreie“ Kreuzung (im Gegensatz zu höhengleichen Bahnübergängen) einer Eisenbahnstrecke mit einem anderen Verkehrsweg. Im Normalfall werden EÜ in Form einer Eisenbahnbrücke realisiert.
- Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
Während Eisenbahninfrastrukturunternehmen für Bau und Erhalt von Strecken, Bahnhöfen usw. zuständig sind, erbringen EVU Verkehrsleistungen. D.h. sie befördern mit ihren Zügen Personen und Güter.
- Elastische Schwellenbesohlungen
Als Schwellenbesohlung wird eine unterseitig an Bahnschwellen angeordnete elastische Schicht bezeichnet. Diese unterseitigen Beschichtungen schützen vor Schwingungen aus dem Eisenbahnverkehr und reduzieren dadurch Erschütterungen, die von Eisenbahnfahrzeugen ausgehen.
- Elektrifizierung
Unter dem Begriff Elektrifizierung versteht man die Ausrüstung von Gleisstrecken mit Oberleitungen, zur Versorgung elektrisch betriebener Bahnen. Investitionen in die Elektrifizierung verbessern die gute Umweltbilanz des Schienenverkehrs und steigern die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber anderen Verkehrsträgern. Zum Vergleich: Eine Diesellok stößt im Güterverkehr im Schnitt pro Tonnenkilometer 1,5 Mal mehr CO2 aus als eine E-Lok. Im Schienenpersonennahverkehr liegt der Faktor bei etwa 1,2 pro Personenkilometer.
- Elektronisches Stellwerk (ESTW)
Bei einem elektronischen Stellwerk handelt es sich um eine Bahnanlage zum Stellen von Weichen und Signalen für den Zugverkehr. Im Gegensatz zu früher üblichen mechanischen Stellwerken werden ESTW zentral und rechnergestützt gesteuert.
- Erkundung
In der ersten Phase der Baugrunderkundung führt eine Bohrfirma nach Vorgabe der Gutachter vor Ort Bohrungen rund um den Gleisbereich durch und entnimmt Bodenproben. Ferner werden bodenmechanische Feldversuche und Pump-/ Versickerungsversuche vor Ort ausgeführt. Auf Basis des gewonnenen Bohrguts bzw. der entnommenen Bodenproben legt der Bohrmeister ein Schichtenverzeichnis an, in welchem die Bodenschichten nach Vorgaben geltender Normen beschrieben und einem Tiefenbereich zugeordnet werden.
- European Train Control System (ETCS)
Das ETCS (European Train Control System) ist ein künftiges europaweit standardisiertes Zugbeeinflussungssystem, das alle bisherigen Systeme ablösen und einen europäischen Standard einführen soll. Damit ermöglicht ETCS einen zuverlässigen und sicheren grenzüberschreitenden Schienenverkehr.
- F
- Flüsterbremsen
Die größte Lärmquelle ist das Rollgeräusch bei Zügen, das vor allem durch Bremsklötze aus Grauguss verursacht wird. Beim Bremsvorgang rauen diese die Räder auf – und raue Räder verursachen laute Rollgeräusche während der Fahrt. Fahren die Züge dagegen mit Bremsen aus Verbundstoff, wird das Rollgeräusch von Güterzügen in der Vorbeifahrt um bis zu 10 dB(A) reduziert, das entspricht einer gefühlten Halbierung des Lärms.
- Frostschutzschicht
Die Frostschutzschicht besteht meist aus Kies-Sand-Gemisch und ist frostunempfindlich. Die Schicht verhindert, dass Frost in tiefere Bodenschichten eindringen kann. In manchen Fällen fungiert die Planumsschutzschicht auch als Frostschutzschicht.
- G
- Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Dieses Gesetz regelt die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes gegenüber den Ländern. Die bereitgestellten Mittel werden zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden eingesetzt.
- Gewerke
Als Gewerk wird die kleinste Leistungseinheit in einer Bauleistung bezeichnet. Beispielsweise ist die Leit-und Sicherungstechnik ein eigenes Gewerk.
- Grundlagenermittlung
Entspricht der HOAI (der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Leistungsphase 1: Die Aufgabenstellung wird unter Berücksichtigung der Randbedingungen und Planungsabsichten geklärt und festgelegt, der Leistungsumfang wird ermittelt und es erfolgt eine Bestandsaufnahme.
- H
- Haltepunkt
Haltepunkte (Hp) befinden sich jeweils im Streckenverlauf, bilden nicht deren Anfangs- bzw. Endpunkt. Im Gegensatz zu Bahnhöfen befinden sich an Haltepunkten meist keine Weichen, es kann daher nicht rangiert werden.
- HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland.
- Höhenfreiheit
Höhenfreiheit ist in der Regel dann gegeben, wenn sich zwei oder mehr Verkehrswege nicht in derselben Ebene kreuzen. Dabei kommen unter anderem Unter- oder Überführungen sowie Brücken und Tunnel zum Einsatz.
- Höhengleichheit
Hierbei kreuzen sich zwei Verkehrswege in derselben Höhe und machen eine Vorfahrtsregelung notwendig. Ein Beispiel wäre ein Bahnübergang mit Schranken.
- K
- Kartierungen
Bei einer Kartierung werden über einen längeren Zeitraum verschiedene Tier- und Pflanzenarten im gesamten Streckenabschnitt erfasst. So lässt sich erkennen, in welche Lebensräume die künftigen Baumaßnahmen eingreifen. Daraus leitet sich die weitere Planung der Umweltmaßnahmen ab, zum Beispiel, welche Ausgleichsmaßnahmen bereits vor dem Bau umgesetzt werden und ob bestimmte Tiere umgesiedelt werden müssen.
- Kreuzung
Von einer Kreuzung sprechen wir, wenn sich zwei Verkehrswege überschneiden, sodass beide Wege an dieser Stelle dieselbe Fläche benötigen.
- Kreuzungsbauwerk (KrBw)
Kreuzungsbauwerke sind Ingenieurbauwerke, wie zum Beispiel Brücken oder Überleitungen, die bei einer Kreuzung von Verkehrswegen notwendig werden.
- Kreuzungspartner
An jeder Kreuzung gibt es Kreuzungspartner. Diese sind entweder private Grundstückseigentümer oder Straßenbaulastträger. Im Rahmen des Schienenausbaus nehmen wir mit dem betroffenen Kreuzungspartner frühzeitig Kontakt auf, um gemeinsam zu klären, wie sich Schienen- und Straßenverkehr möglichst störungsfrei nach dem Ausbau kreuzen können. Auch über eventuelle Anpassungen der Straße an die Ausbaupläne wird gesprochen. Mit dem Kreuzungspartner werden Vereinbarungen getroffen, um eine gemeinsame Grundlage für Planung und Bau zu schaffen.
- L
- Lärmminderung
Reduzierung von Lärm durch aktiven Schallschutz (z.B. Lärmschutzwände) und passiven Schallschutz (z.B. Schallschutzfenster). Mehr Informationen finden Sie hier: Lärmschutz bei der Deutschen Bahn
- Lärmsanierung
Lärmsanierung umfasst Lärmschutz an bestimmten bestehenden Strecken.
- Lärmvorsorge
Lärmvorsorge erfolgt beim Neubau oder bei einer wesentlichen baulichen Änderung eines Verkehrsweges. Damit werden prognostizierte Folgen einer Baumaßnahme adressiert.
- Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
Die Vereinbarung beinhaltet Maßnahmen zur Erhaltung der Schienenwege des Bundes. Dabei kann es sich um Ersatzinvestitionen handeln, aber auch um Instandhaltungsmaßnahmen. Neu- und Ausbaumaßnahmen fallen nicht unter diese Vereinbarung.
- Leistungsphasen
Bauprojekte werden nach den Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gegliedert, welche aufeinander aufbauende und in sich abgeschlossene Teilbereiche darstellen.
- Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
- Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
- Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
- Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
- Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
- Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
- Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
- Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)
- Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation
- Leit- und Sicherungstechnik (LST)
Zur Leit- und Sicherungstechnik (LST) der DB AG gehören alle Maßnahmen, die die Sicherheit des Bahnverkehrs gewähren. Bei der LST muss unterschieden werden zwischen der Stellwerkstechnik und dem Zugbeeinflussungssystem. Beide greifen ineinander und sorgen dafür, dass die Züge auf dem vorhandenen Gleissystem fahrplangerecht und störungsfrei fahren können.
Anstelle der bisher verwendeten Relais-Technik werden Elektronische Stellwerke (ESTW) eingesetzt. Die Bedienung der ESTW-Technik erfolgt von Betriebszentralen aus.
- M
- Masse-Feder-System
Ein Masse-Feder-System ist eine Oberbauausführung bei Schienenbahnen, mit der die Übertragung von Erschütterungen, die von Eisenbahnfahrzeugen ausgehen, verringert wird.
- Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG)
Das MgvG hat zum Ziel, eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren bei deutschlandweit ausgewählten Schieneninfrastruktur-Projekten zu ermöglichen. Die Zulassung dieser Vorhaben kann per Gesetz oder Planfeststellungsbeschluss erfolgen.
Bis zur Erörterung und dem Abschluss der Anhörung ist das Verfahren gleich. Dann folgen die Abwägung der im Anhörungsverfahren erörterten Interessen, Belange, Schutzgüter und der Beschluss zur Baugenehmigung – entweder als Verwaltungsentscheidung des EBA (Planfeststellungsbeschluss) oder in Form einer Entscheidung des Deutschen Bundestages (Maßnahmengesetz). Letzterer Weg wird gewählt, wenn damit – im Interesse des Allgemeinwohls – eine Beschleunigung bei Abwägung und Beschluss erreicht werden kann.
- Medienbruch
Ein Medienbruch entsteht bei einer manuellen Erfassung von Daten. Manuelle Datenerfassung ist fehleranfällig und zeitintensiv. Bei Planungsprozessen mit BIM wird ein Medienbruch weitgehend ausgeschlossen.
- N
- Nicht-bindiger Boden
Nicht-bindige Böden sind grobkörnig, wie beispielsweise Sande und Kiese. Sie sind frostsicher und wasserdurchlässig.
- Niveaufreie Kreuzung
Das Eisenbahn-Kreuzungs-Gesetz legt fest, dass die Änderung einer niveaugleichen Kreuzung dann zu erfolgen hat, „wenn und soweit es die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs unter Berücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung erfordert“. Der zuständige Straßenbaulastträger – je nach Straßentyp die Stadt, Bundesland oder der Bund – bewertet in Abstimmung mit den Vertretern der Feuerwehr und des Rettungswesens, ob die Art der Kreuzung auch auf Basis der prognostizierten Verkehrszahlen und der damit einhergehenden Schrankenschließzeiten weiterhin für eine sichere Abwicklung geeignet ist. Gegenstand dieser Bewertung ist unter anderem gerade die Frage der Rettungszeiten.
Vorliegen eines Antrag auf Herstellung einer niveaufreien Kreuzung ist die Voraussetzung um als Projekt die entsprechende Planung vornehmen zu können. Die Berücksichtigung lokaler (aktueller, wie zukünftiger) Anforderungen, Gegebenheiten und Fragestellungen ist uns in allen Aspekten des Projekts ein wichtiges Anliegen. Daher stehen wir selbstverständlich im engen Austausch mit den Stakeholdern entlang der Strecke, aber auch jederzeit für zusätzliche Gespräche zur Verfügung. - Niveaufreier Bahnübergang
Bei sog. "niveaufreien Bahnübergängen" handelt es sich um Straßen- oder Eisenbahnüberführungen. Sie ermöglichen es Autofahrer:innen, Fußgänger:innen und Radfahrer:innen sicher und ohne Wartezeiten Gleise zu überqueren, wie zum Beispiel mit einer Eisenbahn- oder Straßenüberführung.
- Nutzen-Kosten-Untersuchung
Das Verhältnis von Nutzen und Kosten spielt eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung für die Finanzierung eines Bauprojektes. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist das zentrale Bewertungsmodul des Bundes. Die Analyse stellt den Investitionskosten eines Vorhabens alle in Geldeinheiten darstellbaren positiven und negativen Projektauswirkungen gegenüber. Projekte sind dann gesamtwirtschaftlich sinnvoll, wenn die Summe aller Nutzen größer als die Investitionskosten ist.
Der Bewertung liegt ein bundeseinheitlich vorgegebenes Prüfschema zugrunde. Dabei werden verschiedene Prognosen und Kosten einbezogen, wie z.B.:
- Prognosen hinsichtlich der allgemeinen Verkehrsentwicklung
- Prognosen zur Nachfrage des ÖPNV
- Prognosen zu Reisezeiten im ÖPNV
- Vermiedene Pkw-Betriebskosten
- Vermiedene Unfallschäden,…
Alle Komponenten, die monetär bewertet werden, finden Sie auch im Bundesverkehrswegeplan auf Seite 59: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan-2030-gesamtplan.pdf?__blob=publicationFile.
- P
- Planänderungsverfahren
Planänderungsverfahren
Das Planänderungsverfahren ist das Verfahren zur Erreichung einer Baugenehmigung bei Änderungen der Planungen, wenn bereits ein rechtsgültiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt. - Planfeststellungsabschnitt
Großprojekte werden in der Regel in einem Planfeststellungsverfahren genehmigt. Dabei werden die aufwändigen Vorhaben meist in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt.
- Planfeststellungsverfahren (PFV)
Das Planfeststellungsverfahren (PFV) ist ein förmliches Verwaltungsverfahren. Es stellt sicher, dass ein geplantes Bauvorhaben alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und alle öffentlichen und privaten Betroffenheiten abgewogen und berücksichtigt werden.
Die Entscheidungsgrundlagen für die Planfeststellung durch das EBA bilden zum einen die umfassenden Unterlagen, die der Vorhabenträger – hier: die Deutsche Bahn – einreicht. Darin werden unter anderem die Notwendigkeit der Maßnahme, technische Einzelheiten und untersuchte Varianten dargelegt und umfangreiche Anlagen zur Information beigefügt, beispielsweise die Umweltverträglichkeitsstudie oder schall- und erschütterungstechnische Unterlagen. Zum anderen werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt.
- Planumsschutzschicht
Die Bodenschicht dient als Trennschicht zwischen dem Gleisschotter und dem darunterliegenden Boden. Sie hat eine lastverteilende Wirkung. Je nach Zusammensetzung des Kies-Sand-Gemisches kann die Planumsschutzschicht zur seitlichen Ableitung von Oberflächenwasser dienen.
- Planungsbeschleunigungsgesetz
Das Planungsbeschleunigungsgesetz wurde am 23.11.2018 vom Bundesrat beschlossen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur deutlich zu verkürzen. Die Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundes durchlaufen nach der Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan und die Bedarfspläne gesetzlich vorgeschriebene Prozesse, welche in Deutschland überdurchschnittlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Verfahren sollen mit dem im Februar 2020 verabschiedeten Gesetz einfacher, effizienter und transparenter ablaufen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des BMDV.
- R
- Rangierbahnhof
Ein Rangierbahnhof dient dazu, aus einzelnen Waggons oder Waggongruppen komplette Güterzüge zusammenzustellen.
- ROV – Raumordnungsverfahren
Wird ein Projekt aus dem Bundesverkehrswegeplan in Angriff genommen, folgt bei anspruchsvollen Vorhaben mit großen Auswirkungen als 2. Schritt das Raumordnungsverfahren – ein Gutachten der jeweiligen Landesbehörde, das Varianten der jeweiligen Streckenführung bewertet. Dafür werden Einzelgutachten erstellt sowie Sachverständige, Umweltverbände und Bürgerinitiativen mit einbezogen. Die Ergebnisse liegen vier Wochen lang in den betreffenden Gemeinden aus und werden meist auch im Internet veröffentlicht.
- S
- Schallschutzmaßnahmen
Die Vorkehrungen zum Schallschutz sehen eine Kombination von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen vor.
Aktiv nennt man Maßnahmen, die direkt an den Verkehrswegen liegen. Meist kommen Schallschutzwände zum Einsatz. Diese bieten eine großflächige Schutzfunktion. Schallschutzwände sind zum Gleis hin hoch absorbierend und verhindern so die Entstehung von Schallreflexionen. Eine weitere aktive Maßnahme ist das Besonders überwachte Gleis (BüG). Dabei wird durch regelmäßiges Messen und Schleifen der Schienen eine besonders glatte Oberfläche geschaffen. Dies führt zu einer Reduktion des Abrollgeräusches der Räder.
Passive Maßnahmen sind dagegen schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie zum Beispiel der Einbau von Schallschutzfenstern und schalldämmenden Lüftern. Grundsätzlich besteht ein Vorrang der aktiven vor den passiven Maßnahmen.
Sehen Sie hier unseren Film zum Thema Schallschutzmaßnahmen an:
- Schallschutzwand
Schallschutzwände sind in der Regel hochabsorbierend und werden auf der Bahnseite angebracht. Je nach Höhe mindern sie den Schall um etwa 5 db(A) bis circa 10 db(A).
Bei Schallschutzwänden spricht man von aktiven Maßnahmen zum Schallschutz.
- Scoping-Verfahren
Scoping bedeutet etwa "Untersuchungsrahmen". Unter Scoping-Verfahren versteht man die Festlegung des Gegenstands, Umfangs und der Methoden, die herangezogen werden, um eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
- Straßenbaulastträger
Der Straßenbaulastträger ist die für den Bau und Unterhalt von Straßen verantwortliche Behörde (Bund, Land, Landkreis, Kommune).
- Straßenüberführung (SÜ)
Eine Straßenüberführung (SÜ) meint die höhenfreie Kreuzung einer Eisenbahnstrecke mit einer Straße, welche über die Eisenbahnstrecke führt. Im Normalfall werden SÜ in Form einer Straßenbrücke realisiert.
- Streckenblöcke
Streckenblöcke sind ein System zur Sicherung von Zugfahrten auf der freien Strecke. Dadurch können auf einer Strecke mehrere Züge in einem festen Raumabstand zu einem vorausfahrenden Zug hintereinander fahren.
- T
- Transeuropäische Netze (TEN)
Die transeuropäischen Netze (TEN) sind Bestandteil der EU. Durch TEN soll der Binnenmarkt gestärkt und die wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit verbessert werden, in dem alle Regionen der Europäischen Union miteinander verbunden werden. Die Netze sind in drei Bereiche aufgeteilt: Verkehr, Energie und Telekommunikation.
Im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturpolitik der EU soll der Flickenteppich u.a. aus Straßen, Schienen und Flughäfen zu einem integrierten Verkehrsnetz umgeformt werden, das sich über alle Mitgliedstaaten erstreckt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf umweltfreundlichen Verkehrsträgern, wie der Bahn.
Gemeinsam wurden in der EU allgemeine Parameter für die transeuropäischen Netze formuliert. Die Anforderungen für das Schienennetz von TEN sind:
- Vollständige Elektrifizierung
- Güterstrecken: mindestens 22,5 t Achslast, 100 km/h Streckengeschwindigkeit, 740m Zuglänge
- Ausstattung mit dem Zugsicherungssystem „European Rail Traffic Management System (ERTMS)“
- Regelspurweite für neue Bahnstrecken: 1.435 mm
- Zeitrahmen: Die Projekte sollten bis Ende 2030 abgeschlossen werden
- U
- Umschlagbahnhof
Als Umschlagbahnhof bezeichnet man im Güterverkehr diejenigen Bahnhöfe, auf deren Gelände Güter zwischen unterschiedlichen (Schiene-Straße) oder gleichen Verkehrsträgern (Schiene-Schiene) umgeladen werden.
- Umweltkartierung
Bei einer Kartierung werden über einen längeren Untersuchungszeitraum verschiedene Tier- und Pflanzenarten erfasst. Anhand der Ergebnisse lässt sich erkennen, in welche Lebensräume die Baumaßnahmen und der zukünftige Betrieb eingreifen. Daraus leiten sich Umweltmaßnahmen ab, zum Beispiel, welche Ausgleichsmaßnahmen bereits vor dem Bau umgesetzt werden und ob bestimmte Tiere umgesiedelt werden müssen.
- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist eine wichtige Grundlage der vorbereitenden Planungen. Sie erfasst die Eingriffe in die Natur durch die jeweiligen Baumaßnahmen und den späteren Betrieb der Anlagen und beschreibt die damit verbundenen Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Die UVP wird von unabhängigen Gutachtern erstellt und bildet die Grundlage für den so genannten Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Dieser wird durch die Deutsche Bahn AG erarbeitet und mit den zuständigen Landesbehörden so abgestimmt, dass Eingriffe in Natur und Landschaft weitestgehend vermieden werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen werden bewertet und durch geeignete Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.
Naturschutz bei der Deutschen Bahn:
https://gruen.deutschebahn.com/de/strategie/strategie-naturschutz. - V
- Verkehrliche und Betriebliche Aufgabenstellung
In der Verkehrlichen (VAST) und Betrieblichen Aufgabenstellung (BAST) werden die Anforderungen beschrieben, die eine bestimmte Infrastruktur nach einem Neu- oder Ausbau erfüllen soll. Dazu zählen bspw. geplante Zugzahlen, technische Ausstattung und betriebswirtschaftliche Kriterien. Diese Anforderungen werden vorab mit allen Beteiligten abgestimmt und bilden die Grundlage für die weitere Planung.
- Vorhabenträger
Der Vorhabenträger ist diejenige Organisationseinheit, die ein Bauvorhaben plant und später umsetzt.
- Vorplanung
Die Vorplanung entspricht der HOAI Leistungsphase 2 und beinhaltet:
- Variantenuntersuchungen
- Vorverhandlungen mit betroffenen Behörden über Genehmigungsfähigkeit und Kostenbeteiligung
- Beschaffung von notwendigen Unterlagen
- Erstellen einer Kostenschätzung
- Erarbeiten eines Planungskonzepts
- Vorzugsvariante
Im Zuge der Vorplanung werden verschiedene Varianten für die künftige Strecke untersucht. Es werden erste Betrachtungen zu Schallschutz, Umweltschutz, Kosten, Bauzeiten usw. vorgenommen und gegeneinander abgewogen. Zudem finden Gespräche mit den beteiligten Behörden, mit Umweltverbänden, Anwohnern u. v. m. statt. Am Ende der Vorplanung schlägt der Vorhabenträger, hier: die DB Netz AG, eine Vorzugsvariante vor. Hat das EBA/BMDV die Vorzugsvariante bestätigt, dann beginnt die konkrete Entwurfsplanung.