Uelzen–Stendal

Knoten Stendal / Hansestadt Stendal

DB InfraGO AG / Philipp Morio

Im Überblick

Warum wir bauen: Wir steigern die Kapazität im Knoten Stendal, um zukünftig steigende Verkehrszahlen schnell und sicher abzuwickeln.

Was wir bauen:

  • Einbindung des zweiten Gleises der aktuell eingleisigen Strecke Richtung Uelzen in den Knoten
  • Anpassung und Erweiterung der Gleisanlagen
  • Schaffung von Überholmöglichkeiten für 740 m lange Güterzüge
  • Anpassung des Gleisbogens in Richtung Magdeburg (Geschwindigkeitssteigerung von 60 km/h auf 80 km/h)
  • teilweise Erneuerung der Oberleitungsanlage
  • Anpassung der Leit- und Sicherungstechnik

Meilensteine

  • Streckenabschnitt Stendal–Steinfeld (PFA 1.5): Einreichung der Planfeststellungsunterlagen: geplant in 2023
  • Eisenbahnknoten Stendal (PFA 1.6): Einreichung der Planfeststellungsunterlagen: geplant im 2. Halbjahr 2022

Gut zu wissen

  • Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist verantwortlich für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und führt
    auch das Anhörungsverfahren* durch. Es beteiligt Träger öffentliche Belange, sorgt für die Auslegung der Unterlagen
    und entscheidet nach Beendigung des Verfahrens über die Erteilung des Planrechts.
  • Das EBA terminiert das Anhörungsverfahren erst nach abgeschlossener Prüfung der Planungsunterlagen.
    Entsprechend kann zwischen der Einreichung der Unterlagen und dem Beginn der Anhörung einige Zeit vergehen
  • Im Vorfeld des Anhörungsverfahrens plant das Projekt eine öffentliche Informationsveranstaltung (je nach
    Pandemielage vor Ort oder digital)

* Das Eisenbahn-Bundesamt hat zum 06.12.2020 die Aufgabe des Anhörungsverfahrens für Vorhaben der Schienenwege des Bundes von den Anhörungsbehörden der Bundesländer übernommen.

Schall- & Erschütterungsschutz

Zwischenergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung

  • Es werden umfangreiche Schutzmaßnahmen in Stendal erforderlich
  • Die Gleisanlagen in Stendal werden nahezu vollständig mit Lärmschutzwänden ausgestattet
  • Zusätzlich werden zwischen den Gleisen Lärmschutzwände angeordnet
  • Teilweise wird das besonders überwachte Gleis (BüG) vorgesehen

Aktueller Stand

  • Vorstellung des aktuellen Planungsstands gegenüber der Hansestadt Stendal (6.12.21)

Weiteres Vorgehen

  • Detailplanung der Höhen und Anordnung der Lärmschutzwände

Gut zu wissen

  • Gleisnah sind Lärmschutzwände bis 6 m Höhe (über Schienenoberkante) üblich. Bei gleisferner Anordnung der
    Lärmschutzwände sind Höhen bis 12 m technisch möglich (über Geländeoberkante).
  • Wir haben bei der Planung zwar primär die Schutzwirkung der Maßnahmen im Blick, berücksichtigen aber auch
    städtebauliche Aspekte.

Kreuzungen

Übersicht: Änderungen an bestehenden Kreuzungen

Bahnübergang Kilometer 2,6:

  • Ersatz durch Straßenüberführung (): in Planung

Bahnübergang Kilometer 4,3:

  • Entscheidung zur Ausgestaltung noch offen: in Abstimmung mit Stadt & Landesstraßenbaubehörde

Bahnübergang Kilometer 6,9:

  • Entscheidung zur Ausgestaltung noch offen: in Abstimmung mit Stadt & Landesstraßenbaubehörde

Vorzugsvariante 4B

Ein wichtiger Teilerfolg ist die Entwicklung der Vorzugsvariante für die Einbindung des zweiten Gleises in den Bahnhof Stendal. Die Variante 4B sieht vor, das zweite Gleis südlich und parallel zum Bestandsgleis aufzubauen. Außerdem wird das Kreuzungsbauwerk im Westkopf des Bahnhofs angepasst. Die landwirtschaftlichen Flächen westlich des Stadtteils Wahrburg bleiben damit nach aktuellem Planungsstand von den Baumaßnahmen genauso unberührt wie die Kleingartenanlage. Die abschließende Festlegung der künftigen Gleisanlagen erfolgt dann mit dem Planfeststellungsverfahren.

Die Varianten in der Übersicht:

Filmische Visualisierung der Einbindung der Variante 4B:

Straßenüberführung Lüderitzer Straße

Zuständigkeiten:

  • Die DB InfraGO AG plant und baut die Eisenbahnanlagen (Gleise, Oberleitungen, Speiseleitungen, Entwässerung der Gleise)
  • Die Hansestadt Stendal plant und baut die Straßenanlagen (Rückbau bestehender Straßenüberführung, Neubau der Straßenüberführung und der angrenzenden Straßenbereiche)
  • Es handelt sich um eine gemeinsame Kreuzungsmaßnahme gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz § 12. Das Planrechtverfahren wird durch die Hansestadt Stendal beantragt

Zeitschiene:

Momentan stehen die möglichen Sperrzeiten für die Lüderitzer Straße noch nicht fest. Deswegen gibt es noch keine validen Termine für Baubeginn und Inbetriebnahme.

* Klein Möhringen wird aus projektspezifischen Gründen nicht dem Knoten Stendal zugeordnet, sondern hier im Rahmen des PFA 1.4 betrachtet.

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