Schall- & Erschütterungsschutz

Grundlagen für den Schallschutz allgemein

  • Grundlage ist die 16. Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung (16. BImSchV1)
  • Auch bekannt als Verkehrslärmschutzverordnung
  • Regelt die Anspruchsberechtigungen auf Schallschutzmaßnahmen
  • Definiert Immissionsgrenzwerte in Abhängigkeit des zu betrachtenden Gebietes/Gebäudes hinsichtlich seiner Schutzbedürftigkeit vor Schallimmissionen

Ablauf der Lärmvorsorge innerhalb des Projektes Ostkorridor Nord

  • Festlegung des Betroffenheitskorridors durch Vorabberechnung mit freier Schallausbreitung
  • Modellerstellung im betroffenen Korridor (inkl. Gebäude- und Höhendaten auf Basis von Ortsbesichtigungen, Gebietseinstufungen, Erfassung von Streckeneigenschaften)
  • Berechnung und Beurteilung unter Ansatz verschiedener aktiver Schallschutzmaßnahmen und deren Kombinationen, wie Schallschutzwände in den Höhen 2 m – 10 m oder das besonders überwachte Gleis
  • Vorschläge zu den Schallschutzmaßnahmen in Abhängigkeit der Kosten, der erreichten Geräuschminderung, städtebaulicher Aspekte usw.
  • Einreichung der schalltechnischen Untersuchungen als Teil der Planfeststellungsunterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt

Ablauf erschütterungstechnische Untersuchung

  • Festlegung des Betroffenheitskorridors und Modellerstellung im betroffenen Korridor (inkl. Gebäude- und Höhendaten auf Basis von Ortsbesichtigungen, Gebietseinstufungen, Erfassung von Streckeneigenschaften)
  • Bestimmung der Nutzungsart von Gebäuden (auf Basis objektgenauer Ortsbesichtigungen)
  • Durchführung der Referenzmessungen (Geländereferenzmessungen und Gebäudereferenzmessungen)
  • Berechnung, Beurteilung und Erstellung der Berichte zu betriebsbedingten (Erschütterungen nach Ausbau) und baubedingten (Erschütterung während Bauphase) Erschütterungsimmissionen für die jeweiligen Planfeststellungsabschnitte
  • Vorschläge für Maßnahmen in Abhängigkeit der Kosten, der erreichten Reduktion der Erschütterungen, städtebaulicher Aspekte usw.
  • Einreichung der erschütterungstechnischen Untersuchungen als Teil der Planfeststellungsunterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt

Schallschutzwände

  • i. d. R. hochabsorbierend auf der Bahnseite
  • Weitere Möglichkeit: Einsatz transparenter Wandelemente
  • Schallminderung je nach Höhe um etwa 5 db(A) (5 bis > 10 db(A))

Gut zu wissen

  • Es werden betriebsbedingte (Verkehrslärm nach Ausbau) und baubedingte (Baulärm während der Umsetzung) schalltechnische Untersuchungen erstellt
  • Innerhalb des Planfeststellungsverfahrens haben alle Betroffenen im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Möglichkeit, Einwände einzureichen
  • Die Entscheidung, welche aktiven Maßnahmen zum Einsatz kommen, obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt als Genehmigungsbehörde der Deutschen Bahn
  • Die häufigsten aktiven Schallschutzmaßnahmen sind Schallschutzwände (Schallminderung 5 – 10 dB(A)) und das besonders überwachte Gleis (Schallminderung bis zu 3 dB(A))

besonders überwachtes Gleis (BüG)

  • Regelmäßige Überwachung der Schienenfahrflächen
  • Bei Bedarf: Schienenschleifen (glatte Schienenfahrflächen mindern Rollgeräusch des Schienenverkehrs)
  • Schallminderung bis zu 3 db(A)

Sehen Sie hier unseren Film zum Thema aktive und passive Schallschutzmaßnahmen an:

Planfeststellung

Für den Abschnitt zwischen Uelzen und Stendal besteht bereits ein bestandskräftiges Planrecht. Derzeit wird im Bereich Uelzen und Steinfeld die Überarbeitung der Planung auf Grundlage des bestandskräftigen Planrechts vorbereitet. Das bestandskräftige Planrecht wurde im Zuge des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 3 in den Jahren 1995-1999 erstellt. Allerdings haben sich in den letzten 20 Jahren wesentliche Änderungen in den gesetzlichen Vorschriften und Grundlagen zum Eisenbahnbau ergeben.

Für den Abschnitt Steinfeld–Eisenbahnknoten Stendal ist aufgrund §18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ein Planfeststellungsverfahren nach §72 Verwaltungsverfahrensgesetz erforderlich.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist verantwortlich für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und führt auch das Anhörungsverfahren* durch. Es beteiligt Träger öffentlicher Belange, sorgt für die Auslegung der Unterlagen und entscheidet nach Beendigung des Verfahrens über die Erteilung des Planrechts.

Das EBA terminiert das Anhörungsverfahren erst nach abgeschlossener Prüfung der Planungsunterlagen. Entsprechend vergeht zwischen der Einreichung der Unterlagen und dem Beginn der Anhörung einige Zeit.

Einen Übersichtsflyer finden Sie hier als PDF zum Download oder hier zur Ansicht:

* Das Eisenbahn-Bundesamt hat zum 06.12.2020 die Aufgabe des Anhörungsverfahrens für Vorhaben der Schienenwege des Bundes von den Anhörungsbehörden der Bundesländer übernommen.

Umwelt

Die Umwelt zu schützen ist Ziel der DB InfraGO AG, sowohl beim Betrieb, bei der Planung als auch beim Bau und der Instandhaltung von Bahnanlagen. Bei unseren Baumaßnahmen berücksichtigen wir den Naturschutz von Anfang an. Damit leisten wir einen wertvollen Beitrag zum Erhalt unserer Natur- und Artenvielfalt. Schallschutz ist uns besonders wichtig. Hierzu setzen wir im Auftrag des Bundes das freiwillige Lärmsanierungsprogramm um und führen bei Neu- und Ausbauvorhaben Schallschutzmaßnahmen gemäß der gesetzlichen Bestimmungen der sogenannten Lärmvorsorge durch. Mehr zum Thema finden Sie hier.

Alle weiteren Informationen zu Umweltthemen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Bahn: deutschebahn.de/gruen

Meilensteine

  • sukzessive Einreichung der Planfeststellungsunterlagen für die verschiedenen Abschnitte (zeitversetzt)
  • öffentliches Anhörungsverfahren für die verschiedenen Abschnitte (zeitversetzt): ab 1. Halbjahr 2024
  • Inbetriebnahme: voraussichtlich 2030er Jahre

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