Infomail Ostkorridor Nord
Abschnitt Uelzen–Stendal
Im Überblick
Der Abschnitt Uelzen–Stendal unterteilt sich in zwei Teilprojekte: die Strecke (ab Steinfeld bis Uelzen) und den Knoten Stendal. Ab 2025 bauen wir 70 Kilometer der Strecke zweigleisig elektrifiziert aus – ein wichtiger Lückenschluss, da bisher nur Teilabschnitte mit einem zweiten Gleis ausgestattet sind. Darüber hinaus passen wir die Verkehrsstationen, Kreuzungen und die Infrastruktur im Knoten Stendal an die Erfordernisse des Verkehrs der Zukunft an. Der geplante aktive Schallschutz entlang der Strecke schafft dabei einen zusätzlichen Mehrwert für die Menschen und Kommunen vor Ort.
Das große Ganze im Blick: Mit dem Ausbau verbessern wir die Anbindung des mitteldeutschen Raumes an die Nordseehäfen, schaffen beim Güterverkehr Kapazitäten für die Verlagerung von der Straße auf die Schiene und machen den Verkehr von morgen klimafreundlicher.
Aktuelles
Strecke Steinfeld–Uelzen
Woran wir arbeiten:
- sukzessive Einreichung der Planfeststellungsunterlagen für die verschiedenen Abschnitte (zeitversetzt)
- Zweigleisiger elektrifizierter Ausbau
- Durchführung aktiver Schallschutzmaßnahmen
- Anpassung
- der Verkehrsstationen (insb. Verlängerung & Erhöhung der Bahnsteige)
- Kreuzungen (u. a. Herstellung niveaufreier Bahnübergänge)
- Leit- und Sicherungstechnik
Im Vorfeld des Anhörungsverfahrens plant das Projekt für jeden PFA öffentliche Informationsveranstaltungen (je nach Pandemielage vor Ort oder digital).
Mehr Informationen finden Sie in unserem Flyer.
Knoten Stendal
Woran wir arbeiten:
- Bindung eines Partners zur Gestaltung der Lärmschutzwände
- Einbindung des zweiten Gleises (Strecke Uelzen–Stendal) in den Knoten
- Anpassung und Erweiterung der Gleisanlagen
- Schaffung von Überholmöglichkeiten für 740 m lange Güterzüge
- Anpassung
- des Gleisbogens in Richtung Magdeburg (Geschwindigkeitssteigerung von 60 km/h auf 80 km/h)
- der Leit- und Sicherungstechnik
Mehr Informationen finden Sie in unserem Flyer.
Hinweis: Umfangreiche Informationen zum Projekt- und Planungsstand finden Sie in der Mediathek und in unserem FAQ.
Meilensteine
Runde Tische
Schall & Erschütterung
Planfeststellung
Umwelt
Meilensteine
- sukzessive Einreichung der Planfeststellungsunterlagen für die verschiedenen Abschnitte (zeitversetzt)
- öffentliches Anhörungsverfahren für die verschiedenen Abschnitte (zeitversetzt): ab 1. Halbjahr 2024
- Inbetriebnahme: voraussichtlich 2030er Jahre
Runde Tische
2018 wurden die Runden Tische Ostkorridor Nord Uelzen–Stendal ins Leben gerufen. Das Ziel: stabile und vertrauensvolle Beziehungen zu den Stakeholdern aus Politik, Verwaltung und Vereinen/Verbänden aufbauen, kooperativ Lösungen für lokale Herausforderungen erarbeiten und Multiplikatoren für die Projektkommunikation gewinnen.
Um sowohl geographisch als auch inhaltlich nahe an den Akteuren und Themen zu sein, wurden gleich drei Runde Tische etabliert (Streckenabschnitte Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie ein Runder Tisch für den Knoten Stendal). Grundlage für die Arbeit der Runden Tische ist das gemeinsam erstellte und verabschiedete „Selbstverständnis“.
Insgesamt besteht der Mitgliederkreis seit der Gründung relativ unverändert aus rund 80 Vertreter:innen von rund 40 verschiedenen Institutionen. Inzwischen haben die Runden Tische acht bzw. neun Mal getagt. Das nächste Set an Sitzungen findet voraussichtlich Ende 2024 statt.
In der Mediathek können Sie sämtliche Präsentationen und Protokolle herunterladen.
Schall- & Erschütterungsschutz
Grundlagen für den Schallschutz allgemein
- Grundlage ist die 16. Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung (16. BImSchV1)
- Auch bekannt als Verkehrslärmschutzverordnung
- Regelt die Anspruchsberechtigungen auf Schallschutzmaßnahmen
- Definiert Immissionsgrenzwerte in Abhängigkeit des zu betrachtenden Gebietes/Gebäudes hinsichtlich seiner Schutzbedürftigkeit vor Schallimmissionen
Ablauf der Lärmvorsorge innerhalb des Projektes Ostkorridor Nord
- Festlegung des Betroffenheitskorridors durch Vorabberechnung mit freier Schallausbreitung
- Modellerstellung im betroffenen Korridor (inkl. Gebäude- und Höhendaten auf Basis von Ortsbesichtigungen, Gebietseinstufungen, Erfassung von Streckeneigenschaften)
- Berechnung und Beurteilung unter Ansatz verschiedener aktiver Schallschutzmaßnahmen und deren Kombinationen, wie Schallschutzwände in den Höhen 2 m – 10 m oder das besonders überwachte Gleis
- Vorschläge zu den Schallschutzmaßnahmen in Abhängigkeit der Kosten, der erreichten Geräuschminderung, städtebaulicher Aspekte usw.
- Einreichung der schalltechnischen Untersuchungen als Teil der Planfeststellungsunterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt
Ablauf erschütterungstechnische Untersuchung
- Festlegung des Betroffenheitskorridors und Modellerstellung im betroffenen Korridor (inkl. Gebäude- und Höhendaten auf Basis von Ortsbesichtigungen, Gebietseinstufungen, Erfassung von Streckeneigenschaften)
- Bestimmung der Nutzungsart von Gebäuden (auf Basis objektgenauer Ortsbesichtigungen)
- Durchführung der Referenzmessungen (Geländereferenzmessungen und Gebäudereferenzmessungen)
- Berechnung, Beurteilung und Erstellung der Berichte zu betriebsbedingten (Erschütterungen nach Ausbau) und baubedingten (Erschütterung während Bauphase) Erschütterungsimmissionen für die jeweiligen Planfeststellungsabschnitte
- Vorschläge für Maßnahmen in Abhängigkeit der Kosten, der erreichten Reduktion der Erschütterungen, städtebaulicher Aspekte usw.
- Einreichung der erschütterungstechnischen Untersuchungen als Teil der Planfeststellungsunterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt
Schallschutzwände
- i. d. R. hochabsorbierend auf der Bahnseite
- Weitere Möglichkeit: Einsatz transparenter Wandelemente
- Schallminderung je nach Höhe um etwa 5 db(A) (5 bis > 10 db(A))
Gut zu wissen
- Es werden betriebsbedingte (Verkehrslärm nach Ausbau) und baubedingte (Baulärm während der Umsetzung) schalltechnische Untersuchungen erstellt
- Innerhalb des Planfeststellungsverfahrens haben alle Betroffenen im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Möglichkeit, Einwände einzureichen
- Die Entscheidung, welche aktiven Maßnahmen zum Einsatz kommen, obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt als Genehmigungsbehörde der Deutschen Bahn
- Die häufigsten aktiven Schallschutzmaßnahmen sind Schallschutzwände (Schallminderung 5 – 10 dB(A)) und das besonders überwachte Gleis (Schallminderung bis zu 3 dB(A))
besonders überwachtes Gleis (BüG)
- Regelmäßige Überwachung der Schienenfahrflächen
- Bei Bedarf: Schienenschleifen (glatte Schienenfahrflächen mindern Rollgeräusch des Schienenverkehrs)
- Schallminderung bis zu 3 db(A)
Sehen Sie hier unseren Film zum Thema aktive und passive Schallschutzmaßnahmen an:
Planfeststellung
Für den Abschnitt zwischen Uelzen und Stendal besteht bereits ein bestandskräftiges Planrecht. Derzeit wird im Bereich Uelzen und Steinfeld die Überarbeitung der Planung auf Grundlage des bestandskräftigen Planrechts vorbereitet. Das bestandskräftige Planrecht wurde im Zuge des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 3 in den Jahren 1995-1999 erstellt. Allerdings haben sich in den letzten 20 Jahren wesentliche Änderungen in den gesetzlichen Vorschriften und Grundlagen zum Eisenbahnbau ergeben.
Für den Abschnitt Steinfeld–Eisenbahnknoten Stendal ist aufgrund §18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ein Planfeststellungsverfahren nach §72 Verwaltungsverfahrensgesetz erforderlich.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist verantwortlich für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und führt auch das Anhörungsverfahren* durch. Es beteiligt Träger öffentlicher Belange, sorgt für die Auslegung der Unterlagen und entscheidet nach Beendigung des Verfahrens über die Erteilung des Planrechts.
Das EBA terminiert das Anhörungsverfahren erst nach abgeschlossener Prüfung der Planungsunterlagen. Entsprechend vergeht zwischen der Einreichung der Unterlagen und dem Beginn der Anhörung einige Zeit.
Einen Übersichtsflyer finden Sie hier als PDF zum Download oder hier zur Ansicht:
* Das Eisenbahn-Bundesamt hat zum 06.12.2020 die Aufgabe des Anhörungsverfahrens für Vorhaben der Schienenwege des Bundes von den Anhörungsbehörden der Bundesländer übernommen.
Umwelt
Die Umwelt zu schützen ist Ziel der DB InfraGO AG, sowohl beim Betrieb, bei der Planung als auch beim Bau und der Instandhaltung von Bahnanlagen. Bei unseren Baumaßnahmen berücksichtigen wir den Naturschutz von Anfang an. Damit leisten wir einen wertvollen Beitrag zum Erhalt unserer Natur- und Artenvielfalt. Schallschutz ist uns besonders wichtig. Hierzu setzen wir im Auftrag des Bundes das freiwillige Lärmsanierungsprogramm um und führen bei Neu- und Ausbauvorhaben Schallschutzmaßnahmen gemäß der gesetzlichen Bestimmungen der sogenannten Lärmvorsorge durch. Mehr zum Thema finden Sie hier.
Alle weiteren Informationen zu Umweltthemen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Bahn: deutschebahn.de/gruen